DAP Lexikon

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Rezeptgültigkeit

Das Muster-16-Rezept (rosa Rezept) ist seit dem 3. Juli 2021 nur noch 28 Tage nach Ausstellung gültig. Festgelegt ist die Belieferungsfrist in § 11 Abs. 4 Arzneimittel-Richtlinie. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist. Die 28-Tage-Belieferungsfrist gilt für Verordnungen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Diätetika („sonstige arzneimittelähnliche Produkte“). Zuvor durften Arzneimittelverordnungen zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherungen (GKV) in der Regel einen Monat nach Ausstel­lungs­datum beliefert werden.

Beispiel:

Ausstellung am Dienstag, den 13.07.2021
➔ Abgabe bis Dienstag, den 10.08.2021 möglich

Auch Hilfsmittelverordnungen sind meist nur 28 Tage gültig (Ausnahmen in verschiedenen Lieferverträgen sind möglich). Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter bilden eine Ausnahme von der Rezeptgültigkeit. Diese Verordnungen dürfen nur bis zu 6 Tage nach dem Tag der Rezeptausstellung beliefert werden (§ 3b AMVV).

BtM-Rezepte dürfen bis zum 8. Tag inkl. Verschreibungsdatum durch eine Apotheke beliefert werden (die Frist darf nur bei ggf. erforderlicher Einfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels überschritten werden).

Beispiele:

Das Ausstellungsdatum ist der erste Tag, Sonn- und Feiertage werden mitgezählt.


T-Rezepte zur Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid sind nur 6 Tage + Ausstellungsdatum gültig (§ 3a AMVV).