DAP Lexikon
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Rezeptgültigkeit
Das Muster-16-Rezept (rosa Rezept) ist seit dem 3. Juli 2021 nur noch 28 Tage nach Ausstellung gültig. Festgelegt ist die Belieferungsfrist in § 11 Abs. 4 Arzneimittel-Richtlinie. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist. Die 28-Tage-Belieferungsfrist gilt für Verordnungen über Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Diätetika („sonstige arzneimittelähnliche Produkte“). Zuvor durften Arzneimittelverordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in der Regel einen Monat nach Ausstellungsdatum beliefert werden.
Beispiel:
Ausstellung am Dienstag, den 13.07.2021
➔ Abgabe bis Dienstag, den 10.08.2021 möglich
Auch Hilfsmittelverordnungen sind meist nur 28 Tage gültig (Ausnahmen in verschiedenen Lieferverträgen sind möglich). Acitretin-, Alitretinoin- und Isotretinoinverordnungen für Frauen im gebärfähigen Alter bilden eine Ausnahme von der Rezeptgültigkeit. Diese Verordnungen dürfen nur bis zu 6 Tage nach dem Tag der Rezeptausstellung beliefert werden (§ 3b AMVV).
BtM-Rezepte dürfen bis zum 8. Tag inkl. Verschreibungsdatum durch eine Apotheke beliefert werden (die Frist darf nur bei ggf. erforderlicher Einfuhr eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels überschritten werden).
Beispiele:
Das Ausstellungsdatum ist der erste Tag, Sonn- und Feiertage werden mitgezählt.
T-Rezepte zur Verordnung von Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid sind nur 6 Tage + Ausstellungsdatum gültig (§ 3a AMVV).