DAP Lexikon
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Parallelarzneimittel
Unter dem Begriff Parallelarzneimittel versteht man Arzneimittel, die im Mehrfachvertrieb vertrieben werden. Das bedeutet, dass ein patentgeschützter Wirkstoff unter unterschiedlichen Handelsnamen auf dem Markt existiert, da er durch einen oder mehrere pharmazeutische Unternehmer „parallel“ vertrieben wird.
Parallelarzneimittel erfüllen die Aut-idem-Kriterien nach § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag. Abgaben von Parallelarzneimitteln zählen aber zum importrelevanten Markt, werden also in das Einsparziel eingerechnet.