DAP Lexikon
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Normbereiche
Normbereiche orientieren sich auf Grundlage der Messzahlen an der Reichdauer der Therapie:
N1: Packungen für die Akuttherapie oder zur Therapieeinstellung
Behandlungsdauer von 10 Tagen Messzahl ± 20 %
N2: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 30 Tagen Messzahl ± 10 %
N3: Packungen für die Dauertherapie
Behandlungsdauer von 100 Tagen Messzahl − 5 %
Nur Arzneimittel tragen Normkennzeichen.
Die Definition des N-Bereichs findet sich auch in § 2 Abs. 2 des Rahmenvertrags:
§ 2 Abs. 2 Rahmenvertrag:
„N-Bereich: Spannbreite nach § 1 Absatz 1a Satz 1 PackungsV innerhalb des jeweiligen Packungsgrößenkennzeichens ausgehend von der Messzahl gemäß den geltenden Anlagen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung von Packungsgrößen nach § 5 PackungsV des DIMDI unter Anwendung der prozentualen Abweichung gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1, 2 und 3 PackungsV. (Ist z. B. die Messzahl N3 = 100, so beträgt die prozentuale Abweichung minus 5 %, daraus ergibt sich ein N-Bereich von 95–100 Stück.)“