DAP Lexikon

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Importbonus

Die Abgabe preisgünstiger Importe wird in § 13 des Rahmenvertrags geregelt.

Ein Importbonus beschreibt die Überschreitung des Einsparziels: Die Apotheke hat mehr Einsparungen durch die Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel erzielt, als das Einsparziel erfordert. Ein Importbonus wird nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben und dient somit als Puffer für eventuell in folgenden Abrechnungszeiträumen auftretende Kürzungen.

Bei einem Importmalus handelt es sich dagegen um die Unterschreitung des Einsparziels: Die Apotheke hat das Einsparziel innerhalb eines Vierteljahres nicht erreicht. Die Rechnungsforderung an die Krankenkasse für den letzten Abrechnungsmonat verringert sich entsprechend um die Differenz zum Einsparziel.