DAP Lexikon
Auf dieser Seite finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
So gehen Sie vor: Suchen Sie einfach alphabetisch nach dem Begriff und klicken Sie diesen an – alle weiteren Informationen finden Sie dann auf der sich öffnenden Seite.
Festbetrag
Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA, der GKV-Spitzenverband und das DIMDI beteiligt sind:
Es gibt verschiedene Festbetragsstufen:
- Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
- Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
- Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen
Liegt der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Verkaufspreis über dem Festbetrag, müssen in der Regel die Patienten die Differenz tragen oder es muss ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung gewählt werden.
Die aktuell gültigen Festbeträge können auf der Seite des DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) abgerufen werden.