DAP Lexikon

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E-Health-Gesetz

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) legt die juristischen Grundlagen zur Einführung der „digitalen Infrastruktur“ im Gesundheitssystem. Übergeordnetes Ziel ist dabei die digitale Vernetzung von Arztpraxen und Krankenhäusern, um den Austausch von Daten zu erleichtern und zu beschleunigen. Dies soll unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards erfolgen, da mit sensiblen (Patienten-)Daten umgegangen wird.
Unter anderem regelt das E-Health-Gesetz, welche Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden (sollen) und wer darauf Zugriff hat (z. B. Abgleich/Austausch aktueller Patientenstammdaten, Abspeichern von medizinischen Notfalldaten und Medikationsplänen, Vorbereitung einer digitalen Patientenakte).