DAP Lexikon

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Chemikalienverbotsverordnung

Als Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) wird die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ bezeichnet.

Diese muss in Apotheken vor allem dann berücksichtigt werden, wenn Chemikalien abgegeben werden. Nach § 11 der ChemVerbotsV erlangen approbierte Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und PTA die nötige Sachkunde innerhalb ihrer Ausbildung, müssen diese aber nach spätestens sechs Jahren mittels einer eintägigen Fortbildung wieder auffrischen.