DAP Lexikon

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BtM-Verordnung

Betäubungsmittel (BtM) dürfen ausschließlich auf den gelben BtM-Rezepten und nur von Ärzten verschrieben werden. Die BtM-Rezeptformulare werden personenbezogen für den entsprechenden Arzt von der Bundesopiumstelle ausgegeben. Sie sind ausschließlich zur Verwendung durch den entsprechenden Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden.

Bei BtM-Rezepten sind neben den rechtlichen/vertraglichen Vereinbarungen für Muster-16-Rezepte auch BtM-rechtliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich sind BtM-Rezepte z. B. nur 8 Tage gültig (inkl. Verschreibungsdatum).

Ein BtM-Rezept besteht außerdem immer aus einem dreiteiligen Vordruck:

Teil I: Dokumentation in der Apotheke
Teil II: Abrechnung mit der Krankenkasse
Teil III: Dokumentation in der Arztpraxis