DAP Lexikon

Auf dieser Seite finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

So gehen Sie vor: Suchen Sie einfach alphabetisch nach dem Begriff und klicken Sie diesen an – alle weiteren Informationen finden Sie dann auf der sich öffnenden Seite.

Bioäquivalenz

Sollen zwei wirkstoffgleiche Arzneimittel therapeutisch vergleichbar sein (zum Beispiel ein Generikum im Vergleich zu einem Original), so müssen sie eine vergleichbare Bioverfügbarkeit aufweisen; der Wirkstoff muss also in vergleichbarer Geschwindigkeit und in vergleichbarem Ausmaß an den Wirkort gelangen. Bei Generika ist vorgeschrieben, dass die Bioverfügbarkeit eines Generikums zwischen 80 und 125 % (mit 90 % Konfidenzintervall) des Originals beträgt – dann gelten die Präparate als bioäquivalent.