Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: digitale Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen
Der Papier-Sonderbeleg zur Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) ist seit dem 1. Februar 2024 eigentlich Geschichte, denn seit diesem Datum sollen die pDL digital abgerechnet werden. Nach einer zweimonatigen Übergangszeit müssen sie dann ab dem 1. April digital abgerechnet werden. Anhang 5 zur Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V regelt „Elektronische Datenlieferungen zur Abrechnung von Apotheken-Sonderleistungen“.
Uns interessiert heute, ob Sie schon bereit sind und Ihre Software die digitale Abrechnung bereits umsetzen kann.
Kann Ihre Software die pharmazeutischen Dienstleistungen bereits digital abrechnen?
„Ja, wir können die pDL schon seit Februar digital abrechnen.“
„Nein, unsere Software kann das noch nicht umsetzen.“