Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Cannabisrezepte nach Wegfall der BtM-Pflicht
Seit dem 1. April können Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf einem „normalen“ Rezept verordnen. Ein Betäubungsmittelrezept ist hierfür nicht mehr nötig, denn mit der Teillegalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz.
Uns interessiert heute:
Gibt es in Ihrer Apotheke nach dem Wegfall der BtM-Pflicht mehr Verordnungen über Cannabis als vorher?
„Ja, wir erhalten jetzt mehr Cannabisrezepte.“
„Bei uns ist die Anzahl der Cannabisverordnungen ungefähr gleich geblieben.“
„Wir erhalten so gut wie keine Cannabisrezepte.“