Ergebnisse der Kurzumfragen
Thema: Handy am Arbeitsplatz
Ohne Smartphone geht es fast nicht mehr: ob Eventtickets gebucht oder Gutscheincodes beim Einkaufen abgerufen werden, Schrittzähler, Wettervorhersage, Navigation, Kalender, Social Media abgerufen oder Bezahlvorgänge abgewickelt werden – das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Eine schnelle Online-Recherche oder ein Blick in den DAP Newsletter sowie auf eine DAP Arbeitshilfe können in der Apothekenpraxis wertvolle Unterstützung bieten. Zudem wird das Handy zunehmend in Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden eingesetzt, die wenig oder kein Deutsch verstehen. Übersetzungsapps mit Sprachausgabe ermöglichen es, die Empfehlungen des Apothekenteams in verschiedenen Sprachen verständlich wiederzugeben. Diese Überwindung von Sprachbarrieren trägt maßgeblich zur Sicherheit der Arzneimitteltherapie bei.
Doch viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber sehen das Handy gar nicht gerne am Arbeitsplatz. Lenken private Nachrichten vielleicht doch von einer freundlichen Begrüßung der Kundinnen und Kunden ab? Vermittelt das Schauen aufs Handy der Kundenschaft eventuell das Gefühl, eher zu stören, anstatt willkommen zu sein?
Wir möchten heute wissen: Wie sieht es mit der Handynutzung in Ihrer Apotheke aus?
Darf bei Ihnen in der Apotheke das Handy während der Arbeitszeit mitgeführt (beispielsweise in der Kitteltasche) und genutzt werden?
„Ich darf das Handy während der Arbeitszeit mit mir führen, aber nur dienstlich nutzen.“
„Ich darf das Handy während der Arbeitszeit mit mir führen und sowohl dienstlich als auch privat nutzen.“
„Ich darf das Handy während der Arbeitszeit nicht nutzen, es muss in der Tasche oder dem Schrank verstaut werden.“