Ergebnisse der Kurzumfragen

Thema: Handy am Arbeitsplatz

Ohne Smartphone geht es fast nicht mehr: ob Event­tickets gebucht oder Gutschein­codes beim Einkaufen abgerufen werden, Schritt­zähler, Wetter­vor­hersage, Navi­gation, Kalender, Social Media abgerufen oder Bezahl­vorgänge abgewickelt werden – das Handy ist aus unserem Alltag nicht mehr weg­zudenken.

Eine schnelle Online­-Recherche oder ein Blick in den DAP Newsletter sowie auf eine DAP Arbeits­hilfe können in der Apotheken­praxis wertvolle Unter­stützung bieten. Zudem wird das Handy zunehmend in Beratungs­gesprächen mit Kundinnen und Kunden eingesetzt, die wenig oder kein Deutsch verstehen. Übersetzungs­apps mit Sprach­ausgabe ermöglichen es, die Empfehlungen des Apotheken­teams in verschiedenen Sprachen verständlich wieder­zugeben. Diese Über­windung von Sprach­barrieren trägt maßgeblich zur Sicher­heit der Arznei­mittel­therapie bei.

Doch viele Apotheken­inhaberinnen und -inhaber sehen das Handy gar nicht gerne am Arbeits­platz. Lenken private Nachrichten vielleicht doch von einer freund­lichen Begrüßung der Kundinnen und Kunden ab? Vermittelt das Schauen aufs Handy der Kunden­schaft eventuell das Gefühl, eher zu stören, anstatt willkommen zu sein?

Wir möchten heute wissen: Wie sieht es mit der Handy­nutzung in Ihrer Apotheke aus?

Darf bei Ihnen in der Apotheke das Handy während der Arbeitszeit mitgeführt (beispielsweise in der Kitteltasche) und genutzt werden?

„Ich darf das Handy während der Arbeits­zeit mit mir führen, aber nur dienstlich nutzen.“

25,2 %

„Ich darf das Handy während der Arbeits­­zeit mit mir führen und sowohl dienstlich als auch privat nutzen.“

51,9 %

„Ich darf das Handy während der Arbeits­­zeit nicht nutzen, es muss in der Tasche oder dem Schrank ver­staut werden.“

22,8 %