Fortbildungszertifikat
Alles rund ums Fortbildungszertifikat
Das bereits seit 2010 etablierte „Freiwillige Fortbildungszertifikat“ für PTA hat mit der PTA-Reform eine neue Bedeutung und Wichtigkeit erlangt: So erfordert das selbstständige Ausführen pharmazeutischer Tätigkeiten und damit das Arbeiten „unter Verantwortung“ gemäß § 3 Abs. 5b Nr. 1b der ApBetrO unter anderem den Nachweis über ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer.
Wie erhalte ich das Zertifikat?
Um das Fortbildungszertifikat zu erhalten, müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 100 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Sobald genügend Punkte im vorgegebenen Zeitraum erreicht wurden, ist es notwendig, das Zertifikat bei der jeweiligen Landesapothekerkammer zu beantragen. Hierfür sollten die Dokumentationsbögen der zuständigen Kammer verwendet werden, welche auf den entsprechenden Internetseiten verfügbar sind. Diese Bögen müssen ausgefüllt und gemeinsam mit den Kopien der Teilnahmebescheinigungen eingereicht werden. Nachdem die Kammer die Unterlagen überprüft hat, wird das Fortbildungszertifikat ausgestellt.
Gut zu wissen
Die zuständige Kammer ist diejenige des Ortes, an dem man arbeitet. Bei PTA, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist der Wohnsitz ausschlaggebend.
Die Gültigkeitsdauer des Fortbildungszertifikats beträgt drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie durch die kontinuierliche Teilnahme an weiteren Fortbildungsmaßnahmen erneut Punkte sammeln, um das Zertifikat nach Ablauf der Gültigkeit nicht zu verlieren. Das Zertifikat muss dann abermals beantragt werden.
Wofür gibt es Punkte?
Sie können Punkte durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen sammeln, wie zum Beispiel den Besuch von Vorträgen, Seminaren, Kongressen oder die erfolgreiche Teilnahme an innerbetrieblichen Weiterbildungen und schriftlichen Fortbildungen. Auch das Selbststudium von Fachzeitschriften sowie Lehr- oder Autorentätigkeiten werden anerkannt. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Art und Dauer der Fortbildung: In der Regel entsprechen 45 Minuten eines Vortrags sowie die erfolgreiche Absolvierung einer Lernerfolgskontrolle einer schriftlichen Fortbildung einem Fortbildungspunkt.
Eine Auflistung der verschiedenen Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen finden Sie in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisches Personal sowie kompakt zusammengefasst in untenstehender Arbeitshilfe:
Wichtig
Die gesammelten Fortbildungspunkte dürfen nicht ausschließlich aus einem Fortbildungsbereich kommen. Beispielsweise müssen Punkte aus schriftlichen Fortbildungen mit Punkten aus Präsenzveranstaltungen kombiniert werden. Hier hat jedoch jede Landeskammer unterschiedliche Richtlinien. Das DAP bietet in Kooperation mit dem Bundesverband PTA e.V. (BVpta) eine übersichtliche Auflistung der jeweiligen Kammeranforderungen an:
Bezüglich der Akkreditierung spielt es übrigens keine Rolle, welche Kammer die Fortbildungsmaßnahme akkreditiert hat. Es ist lediglich entscheidend, dass sie überhaupt akkreditiert ist.
Wer bietet akkreditierte Fortbildungen an?
Das DAP hat auf der folgenden Arbeitshilfe die verschiedenen Institutionen und Unternehmen, die akkreditierte Fortbildungen für PTA anbieten, zusammengetragen. Auf der Arbeitshilfe finden Sie außerdem Informationen zur Art der Fortbildungsangebote sowie die Verlinkung zum jeweiligen Angebot.
Mit diesen Fortbildungen sammeln Sie BAK-Punkte:
Titel | Zeitraum | |
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Influenza-Impfung in der Apotheke | 24.10.2024-23.10.2025 | Jetzt teilnehmen |
Seborrhoisches Ekzem und Kleienpilzflechte | 01.10.2024-31.03.2025 | Jetzt teilnehmen |
Neuropathische Schmerzen | 02.09.2024-28.02.2025 | Jetzt teilnehmen |
Allergische Rhinitis | 22.04.2024-21.04.2025 | Jetzt teilnehmen |
Cannabis als Medizin | 01.04.2024-31.03.2025 | Jetzt teilnehmen |
Zink – kleiner Baustein mit großer Wirkung! | 01.02.2024-14.01.2025 | Jetzt teilnehmen |
Morbus Gaucher | 01.02.2024-31.01.2025 | Jetzt teilnehmen |
MS-Therapie mit Teriflunomid | 01.12.2023-30.11.2024 | Jetzt teilnehmen |