Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Pharmazeutisches Personal mit abgeschlossener Ausbildung darf die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ durchführen. Für die Durchführung dieser Dienstleistung sollten Demogeräte in der Apotheke vorhanden und das Personal entsprechend geschult sein. Eventuell ist eine Terminvergabe zur Durchführung der Dienstleistung sinnvoll.
In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“:
- Merkblatt zur Durchführung
- Checkliste zur Durchführung
- Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten
- Vereinbarung zwischen Apotheke und Privatversicherten
- Datenschutz / Kontaktaufnahme mit dem Arzt / Erinnerung an den Wiederholungstermin
- Videos zur Nutzung verschiedener Inhalationsdevices
- Poster „Richtig inhalieren“
- Poster „Inhalationssysteme & zugehörige Produkte“
Servicematerialien für die pharmazeutische Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ anhand folgender Präparate:
Aforbe®
Hier finden Sie Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pDL am Beispiel von Aforbe®.
Novolizer®
Hier finden Sie Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pDL am Beispiel des Novolizer®.
Salflutin
Hier finden Sie Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pDL am Beispiel von Salflutin.