Patienteninformation Wunscharzneimittel
Möchte ein Patient anstatt des Rabattarzneimittels das verordnete Arzneimittel erhalten, besteht die Möglichkeit, durch Aufzahlung die "Wunscharznei" zu erhalten. Die Mehrkostenregelung wird dem Patienten mit diesem Informationsblatt verständlich gemacht.