Gut vorbereitet in die Impfsaison – mit unseren neuen Serviceblättern
Mit der Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken will der Gesetzgeber für eine bessere Aufklärung und ein niederschwelliges Angebot sorgen, sodass noch mehr Menschen eine Impfung ermöglicht werden kann. Mit dem Beschluss des Pflegebonusgesetzes im Mai wurden die Weichen dafür bereits gestellt. Das Infektionsschutzgesetz aus dem Jahr 2000 wurde außerdem um den § 20c ergänzt, der Apotheker berechtigt, bei Personen ab 18 Jahren eine Grippeschutzimpfung durchzuführen. Möchte eine Apotheke impfen, müssten jedoch einige personelle und räumliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die impfenden Apotheker müssen ärztlich geschult sein und dürfen ausschließlich in einer Apotheke impfen, in der sie auch angestellt sind. Sind diese wesentlichen Bedingungen gegeben, geht es an die Detailarbeit. Welche Kanüle ist denn eigentlich nun die richtige und welche Personengruppen sollten welchen Impfstoff erhalten? In unseren Checklisten und Vorlageblättern erfahren Sie, wie Sie richtig dokumentieren, aufklären und welche Materialien Sie wann bereithalten sollten.
Weitere Arbeitshilfen zum Thema "Impfen" finden Sie hier:
- Arbeitshilfe Abrechnung der Durchführung von Grippeimpfungen in der Apotheke
- Arbeitshilfe Austauschbarkeit von Impfstoffen
- Arbeitshilfe Impfstoffverordnung
- Arbeitshilfe Grippeimpfstoffe der Saison 2024/2025
- DAP Kompendium Influenza-Impfung in der Apotheke
- Patienteninformation Impfempfehlung Risikopatientinnen und -patienten sowie Personen in bestimmten Lebensphasen
MAT-DE-2403253v1.0_09/2024